Wendt: „Das Neutralitätsgebot ist nicht irgendeine Pflicht, es ist ein wichtiges Strukturprinzip des Berufsbeamtentums. Ein Amtsträger darf einmal nicht den Eindruck erwecken, dass er nicht neutral in seiner Amtsausübung sein könnte. Das verbietet das Tragen religiöser oder politischer Symbole zur Uniform. Das gilt natürlich, aber nicht nur, für Polizistinnen und Polizisten.“
