„Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen“, heißt es in dem Brief der Landesaufnahmebehörde wörtlich. Über den Brief vom 26. Juli berichtete zunächst BILD.
Nun rudert die Behörde zurück - der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt fordert im Interview bei WELT TV Aufklärung.
