Die Polizistin und Frauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Angélique Yumusak, beschreibt diesen Mechanismus als „institutionelle Gewalt“. Ein struktureller Prozess, der Betroffene erneut gefährdet. „Der Gewaltschutz wird am Familiengericht ausgehebelt“, sagt Yumusak. „Wir als Polizei tun alles, was das Gesetz erlaubt, und dann kommt die Justiz. Die Polizei ist Exekutive und oftmals Ersthelfer. Wir setzen alle Maßnahmen um, die uns gesetzlich zur Verfügung stehen.“
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So können sich Frauen vor Gewalt schützen (Angélique Yumusak im Exklusiv-Interview bei BILD)
