„Nach gegenwärtiger Rechtslage können Gerichte die Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität – wenn überhaupt – nur mit hohem Begründungsaufwand entziehen. Verkehrspsychologen wissen längst, dass diejenigen, die außerhalb des Straßenverkehrs Aggressionsdelikte begehen, sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Straßenverkehr so aufführen“, sagt der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
