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Selbstbestimmungsgesetz

Können Kriminelle durch Geschlechts- und Vornamenwechsel leichter untertauchen?

Geschlecht und Vorname amtlich wechseln – das neue Selbstbestimmungsgesetz wird das ab November möglich machen. Für den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, ist es "vorstellbar", dass das neue Selbstbestimmungsgesetz zum Untertauchen genutzt werden könnte.

Eine Sicherheitsgefahr sieht er aber nicht. Wendt zufolge werden weitere wichtige Merkmale für die Fahndung durch das neue Selbstbestimmungsgesetz nicht angetastet wie Geburtsdatum, Nachname oder Aussehen. 

vollständiger Artikel (MDR.de, 21.05.2024)